Kinder und Jugend Schutzkonzept


Vorwort
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch muss in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens garantiert sein und somit sind auch wir als Golfclub dazu aufgerufen, unseren Schutzbefohlenen ein sicheres Umfeld zu geben!
Es ist uns im Golfclub Heilbronn-Hohenlohe ein wichtiges Thema, die Kommunikation und somit die Aufmerksamkeit zu fördern und dadurch die Tabuisierung der Themen zu durchbrechen, um klar und sichtbar zu signalisieren, dass wir jegliche Form des Missbrauchs in diesem Verein konsequent ablehnen und bekämpfen, insbesondere mit dem nachfolgenden Handlungskonzept.


Die Betroffenen
Kinder und Jugendliche können sehr wohl zwischen einer freundschaftlich sportlichen Zuwendung und einer unangenehmen Berührung mit sexuellem Hintergrund unterscheiden. Sie können auch erkennen, ob sie Opfer von anderen Formen des Missbrauchs geworden sind, unabhängig ob körperlich oder seelisch.
SIE KÖNNEN JEDOCH HÄUFIG DIESE GRENZÜBERSCHREITUNG NICHT IN WORTE FASSEN UND WISSEN NICHT, AN WEN SIE SICH WENDEN KÖNNEN / SOLLEN.
Deswegen benötigen sie unsere Unterstützung!
Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es, jegliche Form übergriffigen Verhaltens auf Kinder und Jugendliche zu verhindern und zu bekämpfen.
Weiterhin gilt, in einer Umgebung, in der diese Themen nicht angesprochen werden, werden Fehlverhalten und Grenzverletzungen verleugnet und tabuisiert, oftmals aus Angst, eine Person falsch zu beschuldigen.
Neben den bekannten Formen des Missbrauchs mittels emotionaler Gewalt und Mobbing, betrifft dies auch den Missbrauch in Form von „sexualisierter Gewalt“.
Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Täter und Täterinnen nutzen die eigene Machtposition und die Abhängigkeit der Betroffenen, ignorieren deren Grenzen und sind den Betroffenen meist bekannt.
Der Täter oder die Täterinnen agieren durch gezielte Ansprachen, entweder mit Drohungen oder mit Versprechungen und Belohnungen. In der Regel kennen sie die Wünsche, Vorlieben oder Probleme ihres Gegenübers und nehmen diese gezielt für ihre Vorhaben auf.


Die Risikoanalyse
Bei der Risikoanalyse geht es darum mögliche Risikosituationen oder Risikofelder darzustellen und gemeinsam zu überdenken, ob und wie solche entschärft werden können, um Fehlverhalten vorzubeugen!
Die Folgen eines falschen Verdachts – für die betroffenen Personen aber auch für den Verein – möchte sich niemand ausmalen.
Sportvereine müssen deshalb Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln schaffen und den alltäglichen Übungs- und Trainingsbetrieb so transparent wie möglich gestalten. Um neben den Kindern und Jugendlichen vor allem auch Trainern und Trainerinnen Verhaltenssicherheit zu geben, ist es sinnvoll, gemeinsam einen Verhaltensleitfaden zu erarbeiten
Wir benötigen Prävention und Sensibilisierung, um notwendiges und positives Verhalten schützen zu können und von Übergriffen abzugrenzen.
Aus diesen Überlegungen ist das nachfolgende Handlungskonzept entstanden:


Handlungskonzept

Im Vorstand
Im Vorstand bestand Einigkeit darüber sich des Themas anzunehmen, was zur Erstellung dieses Schutzkonzeptes geführt hat.
Durch die Unterzeichnung des Konzepts mit der gemeinsamen Erklärung, stellt sich der Vorstand gegen jegliche Form des Missbrauchs:
„Unser Golfclub Heilbronn-Hohenlohe e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, und wir verpflichten uns mit der Erstellung dieses Schutzkonzepts auch für die Umsetzung desselben.
Wir stellen hiermit klar und signalisieren damit
Kinder und Jugendlichen: HIER KANNST DU SPRECHEN!
Eltern: HIER SIND SICHERE RÄUME!
Täterinnen und Tätern: NICHT BEI UNS!
Trainerinnen und Trainern, Helfern: WIR UNTERSTÜTZEN DICH!
Täter und Täterinnen müssen in diesem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen.“


Schutzbeauftragte

Wir haben in unserem Golfclub die Stelle einer Schutzbeauftragten eingerichtet. Die Aufgaben der Schutzbeauftragten sind, den Kontakt mit den zuständigen Stellen und den geeigneten Psychologen herzustellen, diesen zu pflegen, um im Eintreten eines Missbrauchsfalles agieren zu können.
Wir halten an dieser Stelle ausdrücklich fest: DISKRETION IST FÜR ALLE BETEILIGTEN OBERSTES GEBOT
Weder durch den Verein an sich noch durch Mitglieder im Auftrag für den Verein wird eine Strafanzeige gefertigt, sondern es wird an die geeignete Stelle herangetreten und übergeben.


Jugendwart und Geschäftsstelle

Um eine Risikominimierung vornehmen zu können, legt der jeweilige Jugendwart, sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle zu Beginn ihrer Tätigkeit [bereits vorhandene reichen dies nach] ein erweitertes Führungszeugnis dem Geschäftsführer vor, welcher dies vermerkt. Weiterhin unterzeichnen der jeweilige Jugendwart und die Geschäftsstelle einen hierfür vorgesehenen Ehrenkodex mit Verhaltensregeln zum Kindeswohl, welcher bei der Geschäftsführung hinterlegt wird.


Trainer und C-Trainer
Um eine Risikominimierung vornehmen zu können, legen die Trainer und C-Trainier zu Beginn ihrer Tätigkeit [bereits vorhandene Trainer und C-Trainer reichen dies nach] ein erweitertes Führungszeugnis dem Geschäftsführer vor, welcher dies vermerkt. Weiterhin unterzeichnen die Trainer und C-Trainer einen hierfür vorgesehenen Ehrenkodex mit Verhaltensregeln zum Kindeswohl, welcher bei der Geschäftsführung hinterlegt wird.


Helfer
Helfer, die bei der Ausrichtung von Camps und bei auswärtigen Veranstaltungen über Nacht mit den Kindern und Jugendlichen zu tun haben, unterzeichnen die „Verhaltensregeln zum Kindeswohl / Selbsterklärung“. Hierdurch wird Bewusstsein geschaffen und gleichzeitig auch eine Unterstützung gegeben, für Personen, die nicht regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.


Kinder und Jugendliche

Mit den Kindern und Jugendlichen werden immer wieder Spielregeln für einen respektvolles und aufmerksames Miteinander vereinbart und sie werden in Camps, im Training und im Umgang im Verein immer wieder darin geschult. Diesen Spielregeln können / sollten die Kinder und Jugendlichen anschließend auch zustimmen.


Elternschaft

Die Eltern werden über die Einrichtung eines solchen Schutzkonzeptes informiert. Sie haben die Möglichkeit das Schutzkonzept einzusehen, es im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen und es bei Bedarf in Anspruch nehmen.
Für die nötige Aufmerksamkeit zum Wohl aller Kinder und Jugendlichen sind die Eltern unverzichtbar.


Weiterbildung / Fortbildung

Trainer haben die Möglichkeit sich selbstständig weiter- und fortzubilden, oder an Veranstaltungen, welche über den Verein organisiert werden, teilzunehmen. Die Nachweise über solche Fortbildungen sind bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen.
Der jeweilige Jugendwart, die Geschäftsstelle und die Schutzbeauftragte sollten sich in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Jahre) durch geeignete Stellen schulen lassen


Veröffentlichungen

Das Schutzkonzept ist auf der Homepage abgebildet – hier finden Sie auch ein Bild der aktuellen Schutzbeauftragten
Beschlossen durch den Vorstand des Golf-Club Heilbronn-Hohenlohe e.V.
Zweiflingen, den 05. März 2024
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Dr. Bruno Fergen


Interventionsleitfaden
Es gibt keine typischen Symptome nach (sexualisierter) Gewalterfahrung. Allerdings ist es jede Verhaltensänderung wert, hinterfragt zu werden.


Verhaltensregeln für alle!!!


Bei Verdachtsfällen gelten verschieden Verhaltensweisen für alle Beteiligten!
• der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle
• Ruhe bewahren, überlegt handeln und nicht übereilt reagieren
• die Schutzbeauftragte mit einbeziehen!
• der betroffenen Person Gesprächsbereitschaft signalisieren, deutlich machen, dass man helfen möchte und vor allem zuhören und nicht bewerten. ABER Nichts versprechen, was nicht     eingehalten werden kann.
• prüfen, ob ein sofortiges Handeln notwendig ist (akute Gefährdung?)
• Nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg unternehmen, sondern sie altersgerecht mit einbeziehen
• das, was erzählt wurde, vertraulich behandeln, aber der betroffenen Person mitteilen, dass man sich selbst Hilfe und Unterstützung holen wird
• Alles genau dokumentieren (Wo? Wer? Wann? Mit wem?), dabei Bewertungen und Interpretationen vermeiden, dies kann für eventuell stattfindende Ermittlungen von großer Bedeutung  sein
• An erster Stelle heißt das Gebot DISKRETION (Gerüchte schaden allen und helfen niemanden)


 Warum nur so und warum ist dies wichtig hierbei:
• Wer die Betroffenen eigenmächtig ausfragt, gefährdet spätere Ermittlungen.
• Die Einschaltung von Ermittlungsbehörden bedingt immer einen „Strafverfolgungszwang“, dies bedeutet eine Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden. Die Frage, ob eine   Anzeige erstattet werden sollte, kann und sollte zunächst mit den Fachberatungsstellen erörtert werden!
ES BESTEHT EINE HANDLUNGSPFLICHT, ABER KEINE ANZEIGENPFLICHT
• Erziehungsberechtigte sollten nur angesprochen werden, wenn sie in den Missbrauch nicht involviert sind.
• Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit im Verein ist Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft – sie sollten erst hinzugezogen werden, wenn sich der Verdachtsfall erhärtet.